Sonderlehrgang
| Erforderliche Vorbildung |
- Aus den Republiken der ehemaligen Sowjetunion:
a) Sekundarabschluss
---> 2-jähriger Sonderlehrgang FHR
oder
b) 1 Studienjahr (Vollstudium) an einer Hochschule
---> 2-jähriger Sonderlehrgang AHR
oder
c) 2 Studienjahre (Vollstudium) an einer Hochschule
---> 1-jähriger Sonderlehrgang AHR
- Aus Ländern mit 12-jähriger Schulzeit:
a) Berechtigung zum Eintritt in die letzte Jahrgangsklasse
---> 2-jähriger Sonderlehrgang AHR
oder
b) Sekundarabschluss und bestandene Hochschulaufnahmeprüfung
---> 1-jähriger Sonderlehrgang AHR
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| Teilnehmer |
Berechtigte nach dem Bundesvertriebenengesetz |
| Abschlussmöglichkeiten |
- Allgemeine Hochschulreife (AHR)
- Fachhochschulreife (FHR) - schulischer Teil
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Erstes Jahr des 2-Jährigen Sonderlehrgangs
(identisch für AHR-Kurs und FHR-kurs) |
| Teilnehmer |
1. Berechtigte aus den Republiken der ehemaligen Sowjetunion mit Sekundarabschluss
2. Berechtigte aus den Republiken der ehemaligen Sowjetunion mit 1 Studienjahr (Vollstudium) an einer Hochschule
3. Berechtigte aus Ländern mit 12-jähriger Schulzeit mit der Berechtigung zum Eintritt in die letzte Jahrgangsklasse |
| Verlauf |
1. Beginn am 01.02. jeden Jahres
2. Probezeit bis Anfang Mai
3. Halbjahresinformation vor den Sommerferien
4. Schriftliche Prüfung in der Sprache des Herkunftslandes im November
5. Versetzungsentscheidung am 31.01. des folgenden Jahres |
| Anforderungen |
Schriftliche und mündliche Leistungskontrollen in folgenden Fächern (in Klammern die Wochen-Stundenzahl)
Religionslehre (1), Geschichte (2), Mathematik (4), Deutsch (12), Gemeinschaftskunde (2), Physik (3), Erdkunde (2), Englisch (8), Biologie (3)
freiwillige Arbeitsgemeinschaften
Feststellungsprüfung in der Sprache des Herkunftslandes |
| Zuweisung in das zweite Jahr |
erfolgt nach folgenden Kriterien:
1. Erfolgreicher Abschluss des ersten Jahres (Durchschnitt: 4,0)
2. Qualifizierter Abschluss des ersten Jahres (Durchschnitt in den Hauptfächern: 2,5 und in den Nebenfächern: 3,0)
3. Entsprechende Vorbildung |
| Zweites Jahr (AHR-Kurs) |
| Teilnehmer |
1. Berechtigte aus den Republiken der ehemaligen Sowjetunion mit 2 Studienjahren (Vollstudium) an einer Hochschule
2. Berechtigte aus Ländern mit 12-jähriger Schulzeit mit bestandener Hochschulaufnahmeprüfung
3. Teilnehmer am 1. Jahr des Sonderlehrgangs aus Ländern mit 12-jähriger Schulzeit nach erfolgreicher Versetzung
4. Teilnehmer am 1. Jahr des Sonderlehrgangs aus Republiken der ehemaligen Sowjetunion, die das 1. Jahr mit einem qualifizierten Ergebnis bestanden haben (Hauptfächer: 2,5 und Nebenfächer: 3,0) |
| Verlauf |
1. Beginn am 01.02. jeden Jahres
2. Anmeldezeugnis Ende Oktober
3. Schriftliche Abschlussprüfung in der 1. Novemberwoche
4. Mündliche Abschlussprüfung Mitte Dezember |
| Anforderungen |
Schriftliche und mündliche Leistungskontrollen in folgenden Fächern (in Klammern die Wochen-Stundenzahl)
Religionslehre (1), Geschichte (2), Mathematik (6), Deutsch (10), Gemeinschaftskunde (2), Physik (3), Erdkunde (2), Englisch (6), Biologie (2)
freiwillige Arbeitsgemeinschaften |
| Abschlussprüfung |
1. Schriftlich in den Hauptfächern: Deutsch, Englisch, Mathematik
2. Mündlich in 1 Nebenfach und bei Differenz von 1 Note zwischen Anmeldenote und Note in der schriftlichen Prüfung auch in dem jeweiligen Hauptfach |
| Abschlussqualifikation |
Allgemeine Hochschulreife |
| Zweites Jahr (FHR-Kurs) |
| Teilnehmer |
Berechtigte aus den Republiken der ehemaligen Sowjetunion, die das erste Jahr des Sonderlehrgangs erfolgreich abgeschlossen haben (Durchschnitt: 4,0) |
| Verlauf |
1. Beginn am 01.02. jeden Jahres
2. Anmeldezeugnis Ende Oktober
3. Schriftliche Abschlussprüfung in der 1. Novemberwoche
4. Mündliche Abschlussprüfung Mitte Dezember |
Anforderungen
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Schriftliche und mündliche Leistungskontrollen in folgenden Fächern (in Klammern die Wochen-Stundenzahl)
Religionslehre (1), Geschichte (2), Mathematik (6), Deutsch (10), Gemeinschaftskunde (2), Physik (2), Erdkunde (2), Englisch (6), Biologie (2)
freiwillige Arbeitsgemeinschaften |
| Abschlussprüfung |
1. Schriftlich in den Hauptfächern: Deutsch, Englisch, Mathematik
2. Mündlich in 1 Nebenfach und bei Differenz von 1 Note zwischen Anmeldenote und Note in der schriftlichen Prüfung auch in dem jeweiligen Hauptfach |
| Abschlussqualifikation |
Fachhochschulreife (schulischer Teil) |
| Zuerkennung der Allgemeinen Fachhochschulreife |
Das Zeugnis der Allgemeinen Fachhochschulreife wird ausgestellt, wenn eine abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung oder eine gleichgestellte förderliche Berufserfahrung von mindestens fünf Jahren nachgewiesen ist. |
| Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife |
Für einen Teilnehmer am 2. Jahr (FHR-Kurs) mit qualifiziertem Abschluss in der Abschlussprüfung (Durchschnitt in den Hauptfächern und in der Sprache des Herkunftslandes: 2,5 sowie Durchschnitt in den Nebenfächern: 2,5) besteht die Möglichkeit, in einem dritten Jahr die Allgemeine Hochschulreife zu erwerben. |
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