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Satzung der Schülermitverantwortung
des Albertus-Magnus-Gymnasiums

Diese Satzung bezieht sich auf § 62 bis § 70 SchG in der Fassung vom 18.Dezember 2006 und der SMV-Verordnung in der Fassung vom 04. April 2007.

Schüler, Klassensprecher, Verbindungslehrer etc. stehen in Anlehnung an die Formulierung in Gesetzestexten und Verordnungen immer für die männliche und die weibliche Form. Das Albertus-Magnus-Gymnasium wird nachfolgend AMG genannt. Die Schülermitverantwortung wird nachfolgend SMV genannt.

1. Aufgabe der SMV

Die SMV ist Sache aller Schüler. Nur wenn alle Schüler, insbesondere die älteren unter ihnen, die SMV unterstützen und mitmachen, kann sie Erfolg haben. Außerdem ist darauf zu achten, dass alle interessierten Schüler in die SMV-Arbeit mit einbezogen sind. Das gilt insbesondere für die jüngeren Schüler der Unterstufe, auch wenn sie nicht in den Schülerrat gewählt wurden.
Grundsätzlich stehen jedem Schüler die Organe der SMV offen; auch kann sich jeder Schüler mit Fragen, Beschwerden, Kritik, Anregungen und Beiträgen an die Organe der SMV wenden, vor allem an seinen Klassensprecher bzw. dessen Stellvertreter und den SMV-Vorstand. Um die Erreichbarkeit der Schülersprecher und Verbindungslehrer zu gewährleisten, informiert ein öffentlich zugängliches Info-Brett über alle Belange der SMV.

Die Aufgaben der SMV umfassen:

  1. Interessensvertretung der Schüler
    Die SMV hat die Aufgabe, die Interessen und Wünsche der Schülerschaft gegenüber der Schulleitung, dem Lehrerkollegium und der Elternschaft zu vertreten. Dazu nehmen die Schülervertreter ihr Anhörungsrecht, ihr Vorschlagsrecht, das Beschwerderecht, das Vermittlungs- und Vertretungsrecht und das Informationsrecht in Anspruch.
    Der Schülerrat entsendet Vertreter in die Schulkonferenz, die Schülervertreter können außerdem Anregungen und Vorschlage für die Gestaltung des Unterrichts in der Klassenpflegschaft und in den Fachkonferenzen einbringen.
    Schülervertreter können einzelne Mitschüler vertreten, sofern diese es wünschen.

  2. Selbstgewählte Aufgaben
    Die SMV verpflichtet sich, an der Gestaltung des schulischen Lebens aktiv teilzuhaben und dabei auf die Wünsche der Schüler einzugehen. Insbesondere soll sich die SMV in folgenden Bereichen engagieren.

    2.1 Im sozialen Bereich
    Die SMV des AMGs stellt sich die Aufgabe die als familiär empfundene Beziehung zwischen den Schülern der Klassen und zwischen den Jahrgangsstufen weiter zu verbessern und zu stärken. Ebenso verpflichtet sie sich dazu, das Verhältnis zwischen Schülern und Lehrern oder Schulleitung auch in ihrer Funktion als Vermittlungspartner zu stärken.
    Eine gute Schülergemeinschaft wirkt sich positiv auf den Unterricht, das Lernverhalten und die sozialen Kompetenzen jedes einzelnen aus und unterstützt diesen in seiner Entwicklung.

    2.2 Im kulturellen Bereich
    Die SMV des AMGs stellt sich besonders als humanistisches und Europäisches Gymnasium die Aufgabe kulturelle Bildung und Weiterentwicklung zu fordern.
    So soll die SMV in europäischer Gesinnung zur Vermittlung eines kulturellen Verständnisses der vielfältigen Kulturen und zur internationalen Toleranz beitragen.
    Durch Veranstaltungen der SMV sollen humanistische Werte im AMG nachhaltig gefordert und bekräftigt werden und zu einem vielseitigen Denken und Wirken, im Sinne unseres Schulpatrons Albertus Magnus, beitragen.

    2.3 Im politischen Bereich
    Die SMV des AMGs stellt sich die Aufgabe Demokratie mit all ihren Ideen zu vermitteln und zu leben.
    Durch die von der SMV durchgeführten Wahlen zu den Klassen-, Kurs- und Schülersprechern, sowie zu den Verbindungslehrern wird die Demokratie praktisch angewandt.
    Durch Vorlesungen und Diskussionen können die Werte von Rede- und Meinungsfreiheit gefestigt werden.

    2.4. Im sportlichen Bereich
    Die SMV des AMGs sieht ihre Aufgabe weiterhin darin, durch vielfältige Sportveranstaltungen die klassen-, jahrgangs-sowie schulübergreifenden Beziehungen zu fördern, den Teamgeist zu stärken und einen Ausgleich zum Schulalltag zu schaffen.
    Der Spaß an der Bewegung und dem Miteinander stehen hierbei an erster Stelle.

  3. Übertragene Aufgaben
    Die SMV beteiligt sich an Organisations- und Verwaltungsaufgaben der Schule.
    Sie stellt sich die Aufgabe Anregungen für AGs und Wettbewerbe sowohl den Lehrern als auch den Schülern zu unterbreiten.
    Ebenso verpflichtet sich die SMV die Patenschaften zwischen der 9., 10. und 11. Klasse und der 5. Klasse zu vermitteln.
    Die SMV kooperiert weiterhin mit der Projektgruppe Evaluation und beteiligt sich am Evaluationsprozess der Schule aktiv.
    Ferner wirkt die SMV aktiv durch ihre Vertreter in der Schulkonferenz mit und vertritt so die Interessen der Schuler in diesem Gremium.
    Ebenfalls informiert die SMV die Gesamtlehrerkonferenz bei schülerrelevanten Themen über ihre Vorstellungen, in dem sie gegebenenfalls Vertreter in diese entsendet.
    Sie beteiligt sich in der Klassenschülerversammlung zusammen mit den Klassenlehrern direkt an der Vergabe des AMG-Preises, den die Klassenkonferenz der Lehrer vergibt.
    Die SMV stellt sich und ihre Projekte am Informationstag der neuen Fünftklässler vor und berichtet weiterhin über die Profilwahl, indem sie als Vertretung der Schülerschaft deren Erfahrung weitergibt.
    Sie SMV möchte mithelfen, den Verein der Ehemaligen und Freunde stärker in das aktuelle Schulgeschehen zu integrieren.
    Die SMV sieht sich in der Pflicht, die Bescherung der Unterstufe am Nikolaustag durch ihre fünfzigprozentige Beteiligung an den Gesamtkosten zu erhalten.
    Die SMV setzt sich weiterhin durch aktive Mitarbeit und Hilfe für einen erfolgreichen Ablauf des Schulfestes ein.

  4. Kooperationen
    Die SMV verpflichtet sich zur Zusammenarbeit mit anderen Schulen, besonders mit dem Leibniz-Gymnasium und dem Droste-Hülshoff-Gymnasium (G3-Gipfel), und deren SMVen. Ebenso kooperiert sie mit Bezirksarbeitsgemeinschaften und mit dem Landesschulerbeirat.

II. Organe der SMV

Organe der SMV sind:

  1. Klassenschülerversammlung / Kursschülerversammlung
    Die Klassen- bzw. Kursschülerversammlung besteht aus allen Schülern einer Klasse bzw. eines Kurses. Sie hat die Aufgabe, alle Fragen der Schülermitverantwortung, die sich innerhalb der Klasse bzw. des Kurses ergeben, zu beraten und gegebenenfalls Beschlüsse zu fassen. Der Klassen- bzw. Kurssprecher beruft die Klassen- bzw. Kursschülerversammlung in Absprache mit dem Klassenlehrer ein und leitet sie. Für die Klassen- bzw. Kursschülerversammlung können pro Schuljahr bis zu 4 Verfügungsstunden bereitgestellt werden.

  2. Klassensprecher / Kurssprecher
    Die Klassensprecher bzw. Kurssprecher und deren Stellvertreter vertreten die Interessen der Schüler einer Klasse bzw. eines Kurses in der SMV. Sie werden spätestens in der 3. Unterrichtswoche gewählt. Sie sind Mitglied im Schülerrat, die Amtszeit besteht bis zur Neuwahl. Sie sind verpflichtet, die Klasse bzw. den Kurs regelmäßig und umfassend über die Angelegenheiten der SMV zu unterrichten.
    Am AMG richtet sich die Anzahl der Kurssprecher in den Kursstufen nach der Anzahl der Deutschkurse. In jedem Deutschkurs werden ein Kurssprecher und ein Stellvertreter gewählt.
    Die Gewählten sind Mitglied im Schülerrat. Darüber hinaus können in allen weiteren Kursen Kurssprecher gewählt werden, diese sind aber nicht Mitglied im Schülerrat und haben dort kein Stimmrecht.

  3. Schülerrat
    3.1 Zusammensetzung und Stimmrecht
    Die Klassensprecher und Kurssprecher sowie deren Stellvertreter bilden den Schülerrat am AMG. Bei Beschlüssen sind alle Mitglieder des Schülerrates stimmberechtigt.
    Der Schülerrat kann für besondere Aufgaben Ausschüsse einsetzen und zusätzliche beauftragte Schüler heranziehen, die in den Schülerratssitzungen Teilnahme- und Rederecht, jedoch kein Stimmrecht haben.

    3.2 Sitzungen
    Die Termine der Schülerratssitzungen werden in der Regel mindestens drei Tage im Voraus festgelegt und allgemein bekannt gegeben. Es soll monatlich eine Sitzung stattfinden. Eine Sitzung muss einberufen werden, wenn ein Mitglied des Schülerrats dies beim Schülersprecher unter Angabe triftiger Gründe beantragt.
    Jede Schülerratssitzung ist Öffentlich. Ein Schüler kann auf Antrag bei den Schülersprechern und dem Klassenlehrer/Tutor aus triftigen Gründen einer SMV-Sitzung beiwohnen. Nur auf Antrag eines Mitglieds kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Die Einladung zur Sitzung erfolgt drei Tage vor dem Sitzungstermin. Der Schülersprecher oder seine Stellvertreter leiten die Sitzungen. Es besteht Anwesenheitspflicht für die Mitglieder des Schülerrates sowie für die sonstigen Beauftragten des Schülerrats, ausgenommen sind die Schüler im Falle einer Klassenarbeit.
    Über die Sitzungen des Schülerrates wird ein Protokoll angefertigt. Dieses soll vom Schriftführer innerhalb von drei Tagen nach der Schülerratssitzung dem Schülersprecher vorgelegt werden, der es anschließend über das SMV-Brett und das Tagebuch veröffentlicht. Das Protokoll muss in der jeweils nächsten Sitzung vom Schülerrat genehmigt werden.

    3.3 Beschlussfähigkeit
    Der Schülerrat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der Anwesenden gefasst, sofern es nicht anders festgelegt ist. Auf Antrag wird geheim abgestimmt, ansonsten mit Handzeichen.

  4. Schülersprecher
    Der Schülersprecher ist der Vorsitzende des Schülerrates. Er vertritt die Interessen der Schüler der gesamten Schule gegenüber der Schulleitung, dem Lehrerkollegium und dem Elternbeirat sowie nach außen wie beispielsweise in Arbeitskreisen oder gegenüber dem Landesschulerbeirat.
    Als Vorsitzender des Schülerrates beruft der Schülersprecher die Schülerratssitzungen ein, setzt die Tagesordnung fest und leitet die Sitzungen. Er ist verantwortlich für die Arbeit der SMV und den Schülern gegenüber rechenschaftspflichtig.
    Der Schülersprecher soll an allen regionalen und überregionalen Treffen von Schülervertretungen teilnehmen. Insbesondere soll der Schülersprecher den Schülerrat über die Arbeit des Landesschülerbeirates informieren, der die Inte­ressen der Schuler gegenüber dem Kultusministerium vertritt.

    Für die Abwicklung der Arbeit des Schülerrats werden gewählt:

  5. Kassenwart
    Der Kassenwart wird vom Schülerrat in der ersten Schülerratssitzung bis zur Neuwahl gewählt. Ist er nicht voll geschäftsfähig, verwaltet er die Kassengeschäfte mit den gewählten Verbindungslehrern. Der Kassenwart verwaltet unter Aufsicht des Schülersprechers die Finanzen der SMV und führt Buch. Der Kassenwart ist dem Schülerrat Rechenschaft schuldig. Er muss einmal im Jahr oder auf Antrag des Schülerrates seine Arbeit offen legen.
    Weiteres siehe ,,V. Finanzierung und Kassenprüfung".

  6. Schriftführer
    In der konstituierenden Sitzung zu Beginn des Schuljahres wählt der Schulerrat einen Schriftführer sowie einen Stellvertreter, der den Schriftführer bei seiner Arbeit unterstützt. Das Amt besteht bis zur Neuwahl. Der Schriftführer fertigt von allen Sitzungen des Schülerrates ein Protokoll an. Außerdem sammelt und verwaltet er gewissenhaft die Protokolle der Ausschüsse.

  7. Ausschüsse / Teams
    Ausschüsse für die verschiedenen Aufgabenbereiche sowie Stufenausschüsse werden mit Zustimmung des Schülerrats gebildet und aufgelöst. Ausschüsse können zu den Aufgabenbereichen Sport, Kultur, Evaluation, Projekte, Veranstaltungen gebildet werden.
    Die Ausschüsse wählen aus ihrer Mitte jeweils einen Sprecher. Das Amt besteht bis zu Neuwahl. Er koordiniert die Arbeit seines Ausschusses, beruft die Ausschuss-Sitzungen ein und leitet sie. Er ist für die Arbeit seines Ausschusses verantwortlich. Der Sprecher achtet auf die Mitarbeit seiner Ausschuss-Mitglieder und insbesondere auf deren Anwesenheit bei SMV-Sitzungen.
    Die Ausschüsse arbeiten selbstständig und sind dem Schülerrat Rechenschaft schuldig. Ober ihre Arbeit soll selbst­ständig ein Protokoll angefertigt werden.

  8. Vorstand
    Der Schülersprecher, seine Stellvertreter, die Verbindungslehrer, der Kassenwart, der Schriftführer sowie die Ausschuss-Vorsitzenden bilden den Vorstand. Der Schülersprecher leitet die Vorstandssitzungen. Der Vorstand koordi­niert die Arbeit der SMV. An ihn können alle SMV-Mitglieder herantreten, wenn es Probleme innerhalb der SMV gibt.

III. Wahlen

Die Grundsätze der ordentlichen Wahl gelten für alle Wahlen innerhalb der Schülermitverantwortung. Sie sind also gleich, geheim, allgemein und direkt. Die Vorbereitung und Durchführung der Wahl ist Aufgabe des Wahlleiters, der selbst nicht kandidiert und von dem jeweiligen Gremium auf Vorschlag gewählt wird. Nach der Aufstellung der Kandidatenliste wird eine Personaldebatte unter Ausschluss der Kandidaten geführt.
Die Einladung zur Wahl des Schülersprechers und seiner Stellvertreter, die Einladung zur Wahl der Verbindungslehrer sowie die Einladung zur Wahl der Delegierten in die Schulkonferenz erfolgt durch den amtierenden Schülersprecher oder einen seiner Stellvertreter sofern vorhanden, ansonsten durch einen Verbindungslehrer.

  1. Wahl des Schülersprechers und seiner Stellvertreter
    Die Wahl des Schülersprechers und seiner Stellvertreter sollte in der dritten Woche nach Unterrichtsbeginn des neuen Schuljahres stattfinden. Bis zu diesem Zeitpunkt sollten alle Klassensprecher und die in den Schülerrat gewählten Kurssprecher gewählt sein. Es werden ein Schülersprecher und zwei Stellvertreter gewählt.

    1.1 Der Schülersprecher
    Die gesamte Schülerschaft wählt spätestens in der dritten Unterrichtswoche eines neuen Schuljahres den Schülersprecher. Es herrscht Wahlpflicht für gewählte Mitglieder des Schülerrates, jedem anderen Schüler steht es frei nicht zu wählen. Jeder Schüler kann sich zur Wahl stellen. Es wird empfohlen einen Schüler ab der neunten Klasse zu wählen. Die Amtszeit beträgt ein Schuljahr. Das Amt wird bis zur Neuwahl geschäftsführend vom bisherigen Schülersprecher oder seinem Stellvertreter fortgeführt. Der Schülersprecher ist nach den Grundsätzen des konstruktiven Misstrauensvotums abwählbar.

    1.2 Die Stellvertreter
    Ein Stellvertreter wird im gleichen Wahlgang mit dem Schülersprecher gewählt. Der Kandidat, der nach dem Schüler­sprecher am meisten Stimmen hat, wird zu seinem ersten Stellvertreter ernannt.
    Der zweite Stellvertreter wird in einem separaten Wahlgang vom Schülerrat gewählt.

    1.3 Wahl der Schülervertreter in die Schulkonferenz
    Der Schülersprecher ist Kraft Amtes Mitglied in der Schulkonferenz. Der Schülerrat wählt aus seiner Mitte ab Klassenstufe 7 zwei weitere Delegierte sowie drei Stellvertreter in einem Wahlgang. Die ordentlichen Delegierten werden in einem Wahlgang gewählt. Die Stellvertreter werden in einem weiteren Wahlgang gewählt. Die Reihenfolge der erreichten Stimmzahlen ist für die Vertretung maßgebend. Die Stellvertreter nehmen in der Schulkonferenz ihr Vertretungsrecht in der Reihenfolge der erreichten Stimmzahlen wahr, es ist also keine Personenvertretung vorgesehen. Vor der Wahl stellen sich alle Kandidaten vor, außerdem kann eine Personaldebatte unter Ausschluss der Kandidaten geführt werden.

    1.4 Die Schriftführer
    Die Schriftführer werden in der gleichen Sitzung, in der auch die Wahl des Schülersprechers stattfindet, vom Schülerrat gewählt. Es werden zwei Schriftführer in einem Wahlgang gewählt. Jeder Schüler ab der 9. Klasse kann sich zur Wahl stellen.

    1.5 Der Kassenwart
    Der Kassenwart wird in der gleichen Sitzung, in der auch die Wahl des Schülersprechers stattfindet, vom Schülerrat gewählt. Es werden ein Kassenwart und ein Stellvertreter gewählt. Die einfache Mehrheit der Stimmen genügt zur Wahl. Jeder Schüler ab der 10. Klasse kann sich zur Wahl stellen.

    2.2 Einberufung der Schulkonferenz
    Die Vertreter der SMV können in Absprache mit den Schülersprechern beim Schulleiter die Einberufung der Schulkon­ferenz beantragen. Die gewünschten Tagesordnungspunkte müssen dann angegeben werden. Dies kann ebenfalls durch einen Antrag des Schülerrats an die Vertreter geschehen.

  2. Wahl der Verbindungslehrer
    Der Schülerrat wählt zu Beginn eines Schuljahres zwei Verbindungslehrer. Es wird empfohlen eine Verbindungslehrerin und einen Verbindungslehrer zu wählen. Amtszeit besteht bis zur Neuwahl. Ein Verbindungslehrer ist nach den Grundsätzen des konstruktiven Misstrauensvotums abwählbar.
    Der Schülersprecher stellt nach den Vorschlagen des Schülerrates eine Kandidatenliste der wählbaren Lehrer auf. Nicht wählbar sind der Schulleiter, der stellvertretende Schulleiter sowie Lehrer mit weniger als einem halben Lehrauftrag. Die vorgeschlagenen Lehrer müssen vor der Wahl nach ihrem Einverständnis zur Kandidatur befragt werden.
    Vor der Wahl der Verbindungslehrer im Schülerrat erfolgt ein Meinungsbildungsprozess in allen Klassen aufgrund der vom Schülersprecher aufgestellten Kandidatenliste. Die Klassensprecher nehmen das Meinungsbild zur Kenntnis und sind in ihrer Wahl daran gebunden. Außerdem kann eine Personaldebatte unter Ausschluss der Kandidaten geführt werden.
    Einer der beiden Vertreter der Klassen hat eine Stimmen zu vergeben. Gewählt sind die Kandidaten, welche die höchsten Stimmzahlen erreichen.
    Zu den Aufgaben der Verbindungslehrer gehört, neben der Beratung und Unterstützung der SMV, die Einladung zu den Kurssprecher- und Schülersprecherwahl, falls keine geschäftsführenden Kurs- bzw. Schülersprecher vorhanden sind.

IV. Evaluation

§ 114 des Schulgesetzes sieht folgendes vor: "Die Schüler werden bei der Evaluation mit einbezogen." Die Form der Beteiligung sollte die SMV auf der Grundlage der Organisationsstruktur der Qualitätsentwicklung an der Schule für sich nach Abstimmung mit der Schulleitung gemäß § 41 des SchG. regeln.

Die Beteiligung an der Evaluation erfolgt folgendermaßen:

Die SMV evaluiert sich selbst und verwendet die Instrumente der Evaluation zur Verbesserung der eigenen Arbeit.
Die SMV bildet einen eigenen Ausschuss zum Thema Evaluation.
Der Evaluations-Ausschuss arbeitet mit der Projektgruppe Evaluation zusammen und beteiligt sich so aktiv am Evaluationsprozess.
Die SMV informiert die Schülerschaft über den Stand der Qualitätsentwicklung durch einen Aushang.

V. Finanzierung und Kassenprüfung

Die Finanzmittel der SMV müssen für Zwecke, die der Schülerschaft insgesamt dienen oder für Zwecke, die vom Schülerrat vorgeschlagen und mit Mehrheit beschlossen wurden, verwendet werden. Die Finanzen werden vom gewählten Kassenwart über ein Konto beim Geldinstitut Kreissparkasse Rottweil verwaltet.
Ausgaben können Verbindungslehrer, Schülersprecher und Kassenwart in gegenseitigem Einverständnis tätigen. Alle Ausgaben über 300 € müssen vom Schülerrat genehmigt werden. Das Kassenbuch wird geführt, die Belege sind zwei Jahre aufzubewahren.
In jedem Schuljahr wird die SMV-Kasse durch zwei Kassenprüfer kontrolliert. Der Schülerrat bestimmt den 1. Kassenprüfer aus der Mitte der Schülerschaft. Der 2. Kassenprüfer, der ein Erziehungsberechtigter eines Schülers sein muss, wird durch den Schülerrat bestimmt. Sie berichten dem Schülerrat vom Ergebnis der Kassenprüfung. Dieses wird vom Schülerrat bestätigt und zur Kenntnisnahme an den Schulleiter und den Elternbeirat geleitet.
Um finanzielle Mittel zu erwerben, besitzt die SMV folgende Möglichkeiten:
Die SMV beantragt Geld im Haushaltsplan der Schule bei der Schulkonferenz.
Die SMV nimmt an verschiedenen Projekten und Aktivitäten teil.
Spenden werden in Absprache mit den Verbindungslehrern angenommen. Über zweckgebundene Spenden entscheiden die Schülersprecher.

VI. Inkrafttreten

Die Geschäftsordnung wurde am 6.11.2008 von zwei Dritteln der Mitglieder des Schülerrats verabschiedet. Sie tritt 
am 7.11.2008 in Kraft.            
Die Satzung kann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln geändert werden.
Die SMV-Satzung muss veröffentlicht und damit allen Schülern zugänglich gemacht werden.