Corona-Maßnahmen ab 19.10.2020

Die Landesregierung hat wegen der Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz an Corona-Infektionen die Pandemiestufe 3 festgestellt. Es gilt ab Montag, 19.10.2020, bis auf Widerruf Folgendes:

  • Die Pflicht zum Tragen einer nichtmedizinischen Alltagsmaske oder einer vergleichbaren Mund-Nasen-Bedeckung gilt auch in den Unterrichtsräumen. Sie gilt jedoch nicht im fachpraktischen Sportunterricht.
  • Im Unterricht in Gesang und mit Blasinstrumenten sowie bei entsprechenden außerunterrichtlichen Angeboten gilt: „Es ist zu gewährleisten, dass
    a) während der gesamten Unterrichtszeit ein Abstand von mindestens 2 Metern in alle Richtungen zu anderen Personen eingehalten wird,
    b) keine Personen im direkten Luftstrom einer anderen Person stehen.
  • Im Sportunterricht und bei entsprechenden außerunterrichtlichen Angeboten sind alle Betätigungen ausgeschlossen, für die ein unmittelbarer Körperkontakt erforderlich ist. Lehrkräften ist es gestattet, mit einer nichtmedizinischen Alltagsmaske oder einer vergleichbaren Mund-Nasen-Bedeckung Sicherheits- und Hilfestellung zu geben.
  • Die Nutzung der Schulen für nichtschulische Zwecke ist untersagt.
  • Die Durchführung außerunterrichtlicher Veranstaltungen ist untersagt.

Die aktualisierte Corona-Verordnung Schule verpflichtet zudem zum regelmäßigen Stoß- oder Querlüften der Unterrichtsräume mindestens alle 20 Minuten.