Doch kein Wechselunterricht ab Montag, 19.4.

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, liebe Kolleginnen und Kollegen,

nachdem der Inzidenzwert im Landkreis Rottweil am Freitag die kritische Marke von 200 überschritten hat und es nicht zu erwarten ist, dass er innerhalb von 3 Tagen entscheidend sinkt, haben die Schulleitungen der Rottweiler Gymnasien in Absprache mit dem Schulträger gemeinsam beschlossen, weiterhin für alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 5-10 Fernunterricht durchzuführen.
Es gilt der neue, für den Wechselunterricht konzipierte und bereits kommunizierte Stundenplan.
Darin nicht genannte Fächer müssen nach Absprache der Fachlehrer mit den Klassen stattfinden. Klassenarbeiten finden wie geplant statt.

Wir bedauern diesen Schritt sehr, doch es ist absehbar, dass wir nach nur einem oder zwei Tagen Präsenzunterricht wieder hätten schließen müssen. Die neue Corona-Verordnung der Landesregierung sieht vor, dass die Schulen nach der Feststellung eines Inzidenzwertes von über 200 an drei aufeinanderfolgenden Tagen am übernächsten Tag wieder schließen. Am Freitag lag der Wert im Landkreis Rottweil bei 200,9, am Samstag bei 228 und er wird am heutigen Sonntag sicher nicht unter 200 sein.

Ab morgen, Montag, 19.4., wird die KS1 nach Plan in Präsenz unterrichtet. Ich bitte die Schülerinnen und Schüler dringend darum, alle bekannten Corona-Hygiene- und Schutzvorgaben einzuhalten (bes. Abstand halten und Tragen eines medizinischen (!) Mund-Nase-Schutzes. Ebenso wird eine Notbetreuung für die Klassen 5-7 angeboten. Anmeldungen bitte, falls noch nicht geschehen, an .

Alle Personen, die sich zum Präsenzunterricht im Haus befinden (nicht wenn sie nur für Klassenarbeiten kommen), müssen sich 2x/Woche einem Schnelltest unterziehen (Montag und Donnerstag). Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter testen sich vor Arbeitsbeginn und Betreten des Schulgebäudes zu Hause, Schülerinnen und Schüler der KS1 und der Notbetreuung in der Schule. Die Einverständniserklärungen hierfür müssen vollständig ausgefüllt vorliegen, ansonsten ist keine Präsenz erlaubt. Dies betrifft ebenso die Notbetreuung, an der ebenfalls ausschließlich Schülerinnen und Schüler mit entsprechender Unterschrift und Testung teilnehmen dürfen.

Mit freundlichen Grüßen
Jochen Schwarz